In unseren Fonds ist Ihr Geld sicher.
Tirolinvest Investmentfonds.
- Fonds als Sondervermögen: Auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Kapitalanlagegesellschaft oder der Depot führenden Bank bleiben die Fondswerte zur Gänze erhalten (konkursrechtlicher Aussonderungsanspruch). Das bedeutet, dass Kundengelder im Fonds absolut sicher sind, da die Fondsanteile stets im Eigentum der Fondsanleger verbleiben.
- Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfonds-Branche: Die österreichischen Fondsgesellschaften haben sich, über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus, freiwillig umfangreichen Qualitätsstandards verpflichtet.
Transparenz der Vergleichbarkeit der Fonds sowie ausschließliches Handeln im Interesse der Fondsanleger ist oberstes Gebot. - Grundprinzip der Diversifikation im Fonds: Risikostreuung innerhalb von Fonds hat höchste Priorität. So darf i.d.R. (Ausnahmen lt. InvFG z. B. Staatsanleihen) kein Wertpapier eines Emittenten mehr als 10 % des Fondsvermögens ausmachen. Emittenten in die mehr als 5 % veranlagt wird, dürfen in Summe nicht mehr als 40 % des gesamten Fondsvermögens ausmachen (5/10/40 Regel).
- Trennung von Management und Kontoführung: Das Fondsmanagement erfolgt in der Kapitalanlagegesellschaft, die Abwicklung wird von der Depotbank übernommen (Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck). Der Fondsmanager hat somit niemals das Geld der Kunden direkt in der Hand und es können mögliche Interessenskonflikte von vornherein ausgeschaltet werden.
- Strenge interne und externe Kontrolle: Zusätzlich zur internen Revision ist eine regelmäßige Prüfung der Fonds durch unabhängige Wirtschaftsprüfer vorgeschrieben. Die österreichischen Kapitalanlagegesellschaften stehen unter der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA).
- Faire Preisfeststellung: Der Rechenwert eines Anteils ergibt sich aus dem Wert aller im Fonds enthaltenen Bestandteile geteilt durch die Anzahl der Anteile. Somit spiegelt dieser immer genau den inneren Wert (= Net Asset Value, NAV) wider. Zu diesem Rechenwert werden Fonds auch täglich ausgegeben (ev. mit zusätzlichem Ausgabeaufschlag) bzw. zurückgenommen.
- Liquidität: Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, jederzeit (bzw. zu den in den jeweiligen Fondsbestimmungen festgelegten Bedingungen) Fondsanteile auszugeben bzw. zurückzunehmen (Prinzip der offenen Investmentfonds). Es ist nicht notwendig einen Käufer für die Anteile (z. B. über die Börse) zu finden.
- Besonderer Anlegerschutz – Kursaussetzung: Nur wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, kann die Auszahlung des Rückgabepreises bei Fondsanteilen vorübergehend ausgesetzt werden. Dies dient zum Schutz der Anleger und kann beispielsweise notwendig sein, wenn aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situation z. B. die Börsen geschlossen sind und/oder kein fairer Preis für die Fondsanteile errechnet werden kann.
